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Ausführungs- und Detailplanung

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Ausführungs- und Detailplanung

Die Ausführungspläne stellen die Basis für die Umsetzung sämtlicher Baumaßnahmen dar, nach diesen Plänen wird gebaut.

Die Ausführungspläne werden aufbauend auf die bewilligten Einreichpläne erstellt.

In den Ausführungsplänen werden z. B.: sämtliche Auflagenpunkte aus dem Baubescheid, Angaben von gesonderten Fachplanern, Vorgaben aus den allgemeingültigen Baugesetzen und Brandschutzverordnungen, alle Informationen aus zuvor getroffenen Entscheidungen des Bauherrn etc. eingearbeitet, um eine bescheidgemäße Umsetzung zu gewährleisten.

Zusätzlich zu den Ausführungsplänen sind für einzelne komplexere Bereiche Detailzeichnungen oder Detailskizzen notwendig, damit eine richtige und ordnungsgemäße Umsetzung durch die Handwerker garantiert werden kann.

Die Ausführungspläne stellen außerdem die Basis für die Ausschreibungen und die Definition der umzusetzenden Leistungen dar und sind des Weiteren grundsätzlich Vertragsbestandteil und somit auch rechtlich bindend. Eine gute Ausführungsplanung ist daher umso wichtiger und erhöht die Planungssicherheit in puncto Zeit, Kosten und Qualität.

In der Bauphase werden außerdem oft Entscheidungen getroffen die Auswirkungen auf die Umsetzung haben. Diese Änderungen müssen den Handwerkern ehest möglich mitgeteilt werden. Diese Ausführungsänderungen und Detaillierungen werden daher laufend in die Ausführungspläne eingearbeitet und an die Handwerker zur Umsetzung weitergegeben.

 
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